Neben dem pastoralen Gremium – dem Pfarrgemeinderat – gibt es in unserer Gemeinde den Kirchenvorstand (KV).
Die Stellung und die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens vom 24.07.1924 (VVG) genau festgelegt.
Als Rechtsträger des kath. Kirchenvermögens bedürfen Kirchengemeinden der Organe, die ihr Vermögen verwalten, Rechtsgeschäfte für sie abschließen und ihre Rechte und Interessen wahrnehmen. Diese Aufgaben hat in der Kirchengemeinde der Kirchenvorstand zu erfüllen (§ 1 Abs. 1 VVG). Der KV hat das Vermögen in der Kirchengemeinde zu verwalten und zu vertreten.
Der Kirchenvorstand besteht aus:
In besonderen Fällen kann der stellvertretende Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz beauftragt werden. Dazu ist die Genehmigung der Erzbischöflichen Behörde erforderlich.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre finden Ergänzungswahlen statt, bei denen jeweils die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder ausscheiden und neu zu wählen sind.
Mitglieder kraft Amtes
Pfarrer Dr. Thomas Witt (Vorsitzender)
Wahlperiode 2015-2021
Eduard Hohmann
Albert Kajdan
Gabriele Sprick
Anne Marie Spieker-Steinke
Franz-Josef Stoiber
Wahlperiode 2018-2024
Dietrich Jahnke
Heinrich Meiß
Gerhard Müller (1. stellvertretender Vorsitzender)
Anna Scharfenbaum (2. stellvertretende Vorsitzende)
Ulrich Wibbeke
Als Nachfolger für Albert Kajdan, welcher nach Hövelhof gezogen ist, wurde am 05. Januar 2018 Herr Karl-Josef Altrogge in den Kirchenvorstand nachberufen.