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Erzbistum Paderborn

Kirchenvorstand

Neben dem pastoralen Gremium – dem Pfarrgemeinderat – gibt es in unserer Gemeinde den Kirchenvorstand (KV).
Die Stellung und die Aufgaben des KV sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens vom 24.07.1924 (VVG) festgelegt.
 
Grundsätzliches zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes
Als Rechtsträger des kath. Kirchenvermögens bedürfen Kirchengemeinden der Organe, die ihr Vermögen verwalten, Rechtsgeschäfte für sie abschließen und ihre Rechte und Interessen wahrnehmen. Diese Aufgaben hat in der Kirchengemeinde der Kirchenvorstand zu erfüllen (§ 1 Abs. 1 VVG). Der KV hat das Vermögen in der Kirchengemeinde zu verwalten und zu vertreten.
 
Ziele des Kirchenvorstandes
  • Planung, Durchführung und Abschluss des Jahresetats
  • Vermögensverwaltung im Sach- und Finanzbereich
  • Verwaltung von Liegenschaftsangelegenheiten
  • Regelung der Personalangelegenheiten aller Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchengemeinde
  • Materielle Vorraussetzungen zu schaffen, dass eine bestmögliche Erfüllung der seelsorglichen, sozialen und caritativen Aufgaben der Kirchengemeinde gelingen.

 

Zusammensetzung des Kirchenvorstands
Der KV besteht aus:
  • dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde beauftragen Geistlichen als Vorsitzenden,
  • den gewählten Mitgliedern (§ 2 VVG). Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis 10.000 Seelen 10 (§ 3 VVG).
In besonderen Fällen kann der stellv. Vorsitzende mit dem geschäftsführenden Vorsitz beauftragt werden. Dazu ist die Genehmigung der Erzbischöflichen Behörde erforderlich.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolgern. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre finden Ergänzungswahlen statt, bei denen jeweils die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder ausscheiden und neu zu wählen sind.
 
Die Mitglieder des Kirchenvorstands unserer Pfarrgemeinde:
  1. Pfarrer Hans-Jürgen Wollweber, Vorsitzender
  2. Vikar Andreas Mockenhaupt
  3. Bernhard Klose, 1. stv. Vorsitzender
  4. Jörg Lütkefedder, 2. stv. Vorsitzender
  5. Maria Fromme
  6. Josef Hillebrand
  7. Walburga Krauß
  8. Wolfgang Liekmeyer
  9. Hans Löseke
  10. Jürgen Meermeier
  11. Wolfgang Schunicht
  12. Rudolf Weinstock

Für den Pfarrgemeinderat: Karl-Josef Altrogge

 
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